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Gesamtzeitplan der Registermodernisierung

Das RegMoG wurde im April 2021 verkündet. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Artikel 22 geregelt:

Artikel 1 (IDNrG) und Artikel 2 (Änderungen des OZG) treten ab Bekanntgabe des Bestehens der technischen Voraussetzungen für den Betrieb in Kraft. Die Bekanntgabe, das die technischen Voraussetzungen gemäß IDNrG gegeben sind, erfolgt durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI). Aufgrund der andauernden Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten (IDA) kann kein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des RegMoG benannt werden. Es wird mit einem Zeitpunkt in Q3 2024 gerechnet.

Zeitplan: Umsetzung Registermodernisierung und Anforderungen an die Kommunen (Quelle: Eigendarstellung)

 

Bis Ende 2028 sind für die Umsetzung der Registermodernisierung drei Phasen vorgesehen:

  • In der ersten Phase bis Ende 2024 soll die technische Infrastruktur pilotiert werden. Meilensteine der ersten Phase:

    • Wesentliche technische Voraussetzungen (DSC, IDA) sind vorhanden. Das BMI gibt das Inkrafttreten des IDNrG bekannt.
    • Wesentliche Elemente der Struktur wurden mithilfe von Proof of Concepts technisch erprobt und, wenn vorhanden, implementiert.
    • Aufbau und Ertüchtigung von Registern ist in vollem Gange. In Politprojekten wurden erste Register miteinander vernetzt und an alle Komponenten angebunden, sodass sie untereinander Daten austauschen können.
    • NOOTS befindet sich in einer fortgeschrittenen Ausbaustufe
  • In der zweiten Phase bis Ende 2025 wird die Aufnahme des laufenden Betriebs und der Anschluss der 19 priorisierten Register angegangen. Meilensteine der dritten Phase:
    • Die technische Architektur zur Umsetzung des Once Only-Prinzips in Deutschland ist erprobt und etabliert.
    • Top 19 Register wurden ertüchtigt und folgen denselben Standards: Sie wurden mit IDNr und Basisdaten versehen.
    • Rechtliche Anforderungen sind klargestellt und wo nötig präzisiert.
    • NOOTS ist im Regelbetrieb.
  • In der dritten Phase bis Ende 2028 werden alle 51 in der Anlage 1 zu § 1 IDNrG aufgeführten Register ertüchtigt und angeschlossen.

Vorteile modernisierter Register

Hier finden Sie einen Überblick der Vorteile modernisierter Register für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger.

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Steuerung und Struktur

Hier finden Sie weitere Informationen zur Struktur der Gesamtsteuerung der Registermodernisierung.

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Anforderungen an die Kommunen

Hier finden Sie Informationen zu Anforderungen an die Kommunen

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