Definitionen im Rahmen der Registermodernisierung
Untenstehend finden Sie die Definitionen unterschiedlicher Begriffe:
A-C
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Anschlussbedingungen
Die Anschlussbedingungen beschreiben die technischen Anforderungen an die IT-Systeme der Data Consumer / Data Provider (z.B. bereitzustellende Schnittstellen, umzusetzende Standards, einzuhaltende SLAs), um den automatisierten Abruf von Daten über die NOOTS-Infrastruktur zu ermöglichen. Technische Anschlussbedingungen werden in entsprechenden Anschlusskonzepten spezifiziert.
Daneben gibt es organisatorische, fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Anschlussfähigkeit hergestellt werden kann.
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Behördentyp
Kategorie von Behörden, die die gleichen Leistungen erbringen und die gleichen Prozesse ausführen. Je nach Fachdomäne gibt es eine oder mehrere Behörden vom selben Behördentyp. Behörden desselben Behördentyps führen Register desselben Registertyps. Behördentypen können auch mehrere Registertypen führen.
Ein Beispiel für einen Behördentyp sind die Meldebehörden.
D-F
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Data Consumer (Nachweisanfordernde Stelle)
Data Consumers sind in der Regel Onlinedienste öffentlicher Stellen, die Antragstellenden die zur Beantragung einer Verwaltungsleistung notwendigen Formulare bereitstellen, diese um Nachweise aus Basisregistern ergänzen und die Formulare zusammen mit den Nachweisen an das zuständige Fachverfahren weiterleiten. Behörden, die Nachweise bzw. Daten aus Basisregistern abrufen, welche zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind, sind ebenfalls Data Consumers.
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Data Provider (Nachweisliefernde Stelle)
Data-Provider sind registerführende Behörden oder Basisregister, die Nachweise über Antragstellende zur Bearbeitung einer Verwaltungsleistung in einem Fachverfahren ausstellen.
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Datenschutzcockpit
Das Datenschutzcockpit (DSC, Art. 2 Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)) soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, durchgeführte behördliche Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) nach dem Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) nachzuvollziehen und die zur Person erfassten Registerdaten einsehen zu können.
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Fachverfahren
Fachrechtliches Verwaltungsverfahren, welches digital oder analog umgesetzt wird. Ein Antragsverfahren muss dabei nicht zwingend Bestandteil des Fachverfahrens sein.
G-J
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IDA-Verfahren (Identitätsdatenabruf)
Das Verfahren wird den den registerführenden Stellen den Abruf der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die Anbindung der einzelnen Register an das IDA-Verfahren.
Weitere Informationen zum IDA-Verfahren finden Sie hier.
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Identifikationsnummer
Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung wird nach dem IDNr-Gesetz als zusätzliches Ordnungsmerkmal in allen von der Registermodernisierung betroffenen Register eingeführt. Dabei wird sie nicht neu entwickelt, sondern ist mit der Steuer-ID identisch.
Sie dient dem primären Zweck, die Daten einer natürlichen Person in einem Verwaltungsverfahren eindeutig zuordnen zu können.
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Intermediäre
Nach dem 4-Corner Model werden die Daten zwischen Autor und Leser nicht direkt übermittelt, sondern über Dritte, sog. zwischengeschaltete Intermediäre. Bei einer Vielzahl von Kommunikationsbeziehungen ist die Organisation des Nachrichtentransports eine komplexe Aufgabe. Sie beinhaltet den Umgang mit elektronischen Zertifikaten, die Identifikation und Behebung technischer Fehler, die Protokollierung etc. Die Transportaufgaben werden daher nicht bei jedem Autor und Leser separat implementiert, sondern an zentrale Komponenten für Sender und Empfänger ausgelagert. Hier kann auf bestehende Infrastrukturen zurückgegriffen werden, z. B. aus dem Melde- und Personenstandswesen. Zwischengeschaltete Intermediäre übernehmen zudem im Sinne des Datenschutzes eine Art Kontrollfunktion, weil die Kommunikation stets über unabhängige Stellen abgewickelt und protokolliert wird.
K-N
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Nachweisanfordernde Stelle
Siehe: Data Consumer
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Nachweisliefernde Stelle
Siehe: Data Provider
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Nationales Once-Only-Technical System (NOOTS)
Das Nationale Once-Only-Technical System (NOOTS) ist ein System aus technischen Komponenten, Schnittstellen und Standards sowie organisatorischen und rechtlichen Regelungen, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht. Über einen Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) wird ein Austausch von Nachweisen mit dem EU-Ausland ermöglicht.
O-R
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(Europäisches) Once-Only-Technical-System (EU-OOTS)
Das technische System für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1724.
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Once-Only-Prinzip
Das Once-Only-Prinzip verfolgt das Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen notwendige Angaben nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Mit dem Einverständnis der Nutzerinnen und Nutzer dürfen diese Daten für andere Anliegen später wiederverwendet werden, wenn dies notwendig ist.
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Onlinedienst
Ein Onlinedienst ist eine IT-Komponente, die ein eigenständiges elektronisches Angebot an die Nutzer darstellt, welches die Abwicklung einer oder mehrerer elektronischer Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern ermöglicht. Der Onlinedienst dient dem elektronischen Ausfüllen der Online-Formulare für Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern, der Offenlegung dieser Daten an die zuständige Fachbehörde sowie der Übermittlung elektronischer Dokumente und Informationen zu Verwaltungsvorgängen an die Nutzer, gegebenenfalls unter Einbindung von Nutzerkonten einschließlich deren Funktion zur Übermittlung von Daten aus einem Nutzerkonto an eine für die Verwaltungsleistung zuständige Behörde. Der Onlinedienst kann auch verfahrensunabhängig und länderübergreifend, insbesondere in der Verantwortung einer Landesbehörde zur Nutzung durch weitere Länder, bereitgestellt werden.
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Register
Als „Register“ werden gem. Normenkontrollrat Datenbestände der öffentlichen Verwaltung bezeichnet, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Enthält Informationen, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind
- Kann zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für die amtliche Statistik genutzt werden
Register können demnach Informationen enthalten, die durch den Data Provider zur Beantwortung von Anfragen (z.B. über ein Fachverfahren) zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Registermodernisierung sind sie entsprechend unerlässlich.
Die Verantwortlichkeit zur Führung eines Registers ist fachrechtlich geregelt.
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registerführende Stelle
Registerführende Stelle zu einem Register ist die Behörde/das Basisregister, die/das rechtlich zur Führung des Registers berechtigt oder verpflichtet ist.
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Registermodernisierung
Das Programm Registermodernisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen.
Einheitlich gestaltete, inhaltlich aktuelle, vernetzte Register stellen einen wichtigen Meilenstein dar für eine digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlastet.
Ein wesentliches Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ihre Daten und Nachweise nicht immer wieder erneut vorlegen müssen, um Verwaltungsleistungen zu erhalten, sondern - wenn sie dem eingewilligt haben - nur einmal (Once-Only-Prinzip).
S-U
V-Z
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Verwaltungsverfahren
Ein Verwaltungsverfahren liefert oder benötigt Nachweise. Es kann, muss sich aber dabei nicht um eine Leistung handeln.
Beispiel: „Meldedatensatz zum Abruf Bereitstellung“ (elektronische Meldebescheinigung)