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Melderegister

Allgemeines

Kommunal geführte Meldebehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaft sind. Zur Registrierung gehören Feststellung und Nachweis der Identität sowie der Wohnung. Das Melderegister hat hierbei die Funktion, die Daten zur Erfüllung dieser Aufgaben bei den Einwohnerinnen und Einwohnern zu erheben, von öffentlichen Stellen zu übermitteln oder von Amts wegen zu ermitteln.

Technische Standards und Zuständigkeit

Registerdaten des Melderegisters sind verpflichtend elektronisch zu führen (Bundesmeldegesetz). Die Einwohnermeldeämter der Gemeinden sind für die Führung ihrer Melderegister zuständig. Dabei dienen "XMeld"  und "DSMeld" der technischen Unterstützung bei der Registerführung und dem Datenaustausch (nach § 11a Bundesstatistikgesetz). Weiterer Standard ist XInneres.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Neben der Feststellung der Identität und Nachweis der Wohnanschrift der Einwohnerinnen und Einwohner im Zuständigkeitsbereich, dienen die Registerdaten vielen andern öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierunter fallen zum Beispiel die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen, die Vorbereitung von Wahlen, staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren, oder die Bildung von Schulsprengel für schulpflichtige Kinder.

Da die Registerdaten des Melderegisters viele wichtige Verwaltungszwecke haben, wurden sie für die OZG-Umsetzung im Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) relevantes Register identifiziert. Dies resultiert darin, dass die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt wird. Deswegen steht das Melderegister an erster Stelle der "Top 19 Register", die vom IT-Planungsrat festgesetzt wurden.

  • Rechtsgrundlagen

    • Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
    • Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
    • Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
    • Portalverordnung (PortalV)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
    • Sowie landesrechtliche Bestimmungen
  • Datenaustauschverbindung

    • Melderegister untereinander
    • zentrale (Landes-)Melderegister
    • Bundeszentralamt für Steuern
    • Datenstelle der Rentenversicherungsträger
    • Bundesamt für Justiz, Bundesverwaltungsamt
    • Personalmanagement der Bundeswehr
    • Landesrundfunkanstalten
    • Statistische Landesämter
    • Kraftfahrt-Bundesamt
    • Religionsgesellschaften
    • Ausländerzentralregister
  • Nachweisdokumente

    • Meldebescheinigung
    • Meldebestätigung
    • Personaldokument
    • ...

Personenstandsregister

Hier erhalten Sie einen Blick in den Steckbrief zum Personenstandsregister.

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