Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Anforderungen an die Kommunen

Um die Vorteile der Registermodernisierung in der Verwaltung nutzen zu können, ist eine Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu Personendaten in ausgewählten Registern einzuführen und zu speichern. Registerführende Stellen sind gemäß IDNrG dazu verpflichtet. Zudem sind sie verpflichtet, die in den Registern gespeicherten sog. Basisdaten durch die beim BZSt gespeicherten Daten zu ersetzen und diese im Vergleich zu den beim BZSt gespeicherten Daten aktuell zu halten.

Der Kern der Registermodernisierung ist eine anschlussfähige und sichere technische Architektur, die insbesondere auf bestehenden Anwendungen und Standards aufbaut. Dabei soll die föderal-dezentrale Datenhaltung erhalten bleiben. Mehrere der erforderlichen technischen Komponenten kommen bereits heute zum Einsatz, um einen effizienten und sicheren Datenaustausch zu gewährleisten.

Neben der technischen Architektur müssen auch die Register selbst fit für die digitale Zukunft gemacht werden. Deswegen ist es für die Umsetzung der Registermodernisierung erforderlich, Register weiter zu entwickeln und die Grundlage für einen digitalen Datenaustausch zu schaffen. Im Zentrum der Weiterentwicklung von Registern stehen die Gewährleistung ihrer Anschlussfähigkeit und der Einführung eines modernen Datenmanagements. Je nach Register und ihrer spezifischen Rahmenbedingungen müssen individualisierte Maßnahmen zu ihrer Ertüchtigung abgeleitet werden.

Im Rahmen des Anschlusses an das IDA-Verfahren kommen auf die Kommunen unter anderem folgende Umsetzungsaufwände zu. Jedes dieser Aufwände beinhaltet organisatorische, technische, finanzielle und gegebenenfalls auch rechtliche Gesichtspunkte, die es zu berücksichtigen und die im Rahmen des Projekts "RegCheck" (Informationen zum Projekt) zu erproben gilt:

  • Umsetzungsaufwände für registerführende Stellen

    Auf die Kommunen kommen folgende Aufgaben zu:

    • Initialer Abruf der IDNr. und weiterer Basisdaten (§ 6 Abs. 1 IDNrG)
    • Speicherung der IDNr. als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu den Personendaten (§ 2 Nr. 1 IDNrG)
    • Basisdaten durch die beim BZSt gespeicherten Daten ersetzen und aktuell halten (§ 2 Nr. 2 IDNrG)
    • Protokollierung und Aufbewahrung (§ 9 Abs. 1, 3 IDNrG)
    • Protokoll-, Inhalts- und Bestandsdaten für das Datenschutzcockpit bereitstallen (10 Abs. 2 OZG n.F.)

    Dazu werden folgende Umsetzungsaufwände auf die Kommunen zukommen:

    • IDA-Schnittstelle implementieren
    • Datenschutzcockpit anbinden
    • Datenfeld zur Speicherung der IDNr im eigenen Register hinzufügen
    • Fachliche Nutzung planen, ggf. Rechtsänderungen zur Nutzung der IDNr herbeifhren
    • Datenaktualisierung planen und Kontakt mit Registermodernisierungsbehörde aufnehmen
    • Erstbefüllung des Registers mit IDNr vorbereiten und umsetzen
    • Registerfunktionen anpassen (z.B. Möglichkeit nach IDNr zu suchen)
    • Nacharbeiten (wenn IDNr nicht ermittelbar, Dubletten auflösen etc.)
    • Weitere fachspezifische Anpassungen
  • Bekannte Anschlussbedingungen für Register

    • Implementierung des generischen Standards für den Nachweisabruf
      • betrifft neben der technischen auch die semantische Interoperabilität
    • Implementierung des für das NOOTS festgelegten Transportstandards unter der Annahme des 4-Corner Modell bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 (2) IDNrG unter besonderer Berücksichtigung von Vorgaben zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung
    • Für registerführende Behörden gemäß § 2 IDNrG zudem
      • Implementierung des Standards XBasisdaten zur Datenübermittlung mit der Registermodernisierungsbehörde wegen § 2 Nr. 1 und 2 IDNrG
      • Implementierung der für den Anschluss an das Datenschutzcockpit erforderlichen Standards XDatenschutzcockpit wegen § 2 Nr. 3 IDNrG
    • Für die in § 5 UBRegG genannten öffentlichen Stellen zudem der Standard zur Anbindung an das Unternehmensbasisdatenregister

Vorteile modernisierter Register

Hier finden Sie einen Überblick der Vorteile modernisierter Register für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger.

Erfahren Sie mehr

Steuerung und Struktur

Hier finden Sie weitere Informationen zur Struktur der Gesamtsteuerung der Registermodernisierung.

Erfahren Sie mehr

Gesamtzeitplan der Registermodernisierung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Gesamtzeitplan der Registermodernisierung.

Erfahren Sie mehr

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: