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2. IDA-Roadshow (06.09.2023)

Inkrafttreten Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)

Das IDNrG ist am 31. August 2023 vollständig in Kraft getreten.

Das Inkrafttreten dieses Gesetzes hat unmittelbare Auswirkungen für registerführende Stellen gemäß Anlage des IDNrG:

  • Roll-out-Projekt: IDNr ist bis Ende 2028 als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu Personendaten zu speichern
  • Datenmanagement: Eigene Basisdaten sind durch die des BZSt zu ersetzen
  • Datenschutzcockpit: Übermittlung von Daten unter Verwendung der IDNr ist transparent zu machen

 

 

Umsetzung des IDNrG - Registerführende Stellen

  • Anschluss an IDA

    • IDA-Schnittstelle
      • zunächst REST-Schnittstelle, künftig OSCI/XTA2
    • XBasisdaten
      • Datenübermittlungsstandard nach XBasisdatenV
      • Veröffentlicht im XRepository5
      • Abwärtskompatibilität um 1 Major Release geplant
    • Verbindung in NdB oder NdB-VN
      • NdB/NdB-VN Anbindung bei der BDBOS beantragen
      • Abstimmung mit BVA (alternative Anbindungsmöglichkeiten in Prüfung)
  • Technische Aspekte

    • XDatenschutzcockpit
  • Anschluss an das DSC

    • Datenfeld zur Speicherung der IDNr im Register hinzufügen
    • Erstbefüllung (Roll-out) mit IDNr vorbereiten und umsetzen
    • Registerfunktionen anpassen (z. B. Recherche nach IDNr)
    • Nacharbeiten (IDNr nicht ermittelbar, Dubletten auflösen etc.)
  • Fachliche Aspekte

    • Nutzung planen, ggf. Rechtsänderungen herbeiführen
    • Datenaktualisierung planen
    • Weitere fachspezifische Anpassungen

 

 

Datenqualitätssicherung nach dem IDNrG

Gemäß § 10 Abs. 4, 5 IDNrG werden registerführende Stellen dazu verpflichtet, unverzüglich Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten beim Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten an das BVA zu melden. Darüber hinaus sollen sie an der Aufklärung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf Anfrage des BVAs mitwirken.

Das Ziel ist es, eine hohe Qualität der Basisdaten zu gewährleisten.

Als potenzielle Unrichtigkeit wird definiert:

  • Diskrepanz zwischen BZSt-Daten und vorliegenden Daten mit konkretem Anhaltspunkt oder Nachweis (bspw. weichen Daten auf dem Personalausweis von den Basisdaten ab, die über das IDA-Verfahren übermittelt werden)

Der Prozess zur Meldung gleidert sich wie folgt:

  • Eine RS/AöS stellte eine potenzielle Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit fest und meldet diese über das IDA-Verfahren des BVA.
  • Die Meldung auf potenzielle Unrichtigkeit wird durch das BVA einer Vor- und Plausibilitätsprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen unterzogen. Sofern die Meldung durch das BVA plausibilisiert wurde, wird die Meldung an das BZSt weitergeleitet. Das BVA kann zur Prüfung einer Meldung weitere Behörden an der Aufklärung beteiligen.
  • Nachdem die potenzielle Unrichtigkeit durch das BZSt bzw. die datenpflegende Stelle angepasst oder abgelehnt wurde, sendet das BZSt eine Antwort an das BVA, welche den finalen Bearbeitungsstand der Meldung aufzeigt.
  • Das BVA leitet den finalen Bearbeitungsstand als Ergebnis auf die Meldung einer potenziellen Unrichtigkeit an die RS/AöS weiter. Danach wird die Meldung einer potenziellen Unrichtigkeit vom BVA protokolliert und veraktet.

 

 

Vorgehensmodell für ein IDA Roll-out-Projekt

  • Anbahnungsphase

    Die initiale Befüllung erfolgt im Rahmen eines Massenabrufs über das IDA-Verfahren. 

    Zur Vorbereitung des Verfahrens werden in einer Anbahnungphase folgende Aspekte behandelt:

    • Identifikation der Ansprechpersonen zum Register und Erstkontakt
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen
    • Aufnahme und Klärung der Roll-out-betreffenden Fragen
    • Auswertung der durch die registerführende Stelle ausgefüllten Checkliste Anschlussfähigkeit

    Um eine Anbindung zu gewährleisten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, sogenannte Muss-Kriterien:

    1. Muss-Kriterium: Mindestabrufdaten (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 IDNrG; Mindestmerkmale Familiennamen, Wohnort, Postleitzahl und Geburtsdatum)
    2. Muss-Kriterium: Anschluss an NdB / NdB-VN (Anschluss Netze des Bundes (NdB), Bund-Länder-Kommunen-Verbindung (NdB-VN) erforderlich

     

  • Initialisierung

    In der Initialisierung werden folgende Aspekte zum Vorgehen behandelt:

    • Abstimmung Projektziel, Projektumfang und Abgrenzung, die Einreichung eines Projektantrags und interne Genehmigung
    • Erstellung der Projektplanung und Zusammenstellung des Projektteams
    • Festlegung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der registerführenden Stelle und BVA
    • Kick-off Workshop
  • Konzeption

    Das Vorgehen in der Konzeptionsphase umfasst folgende Aspekte:

    • Prozessanforderungen an Register aus dem IDNrG
    • Authentifizierung und Kommunikation
    • Datenqualitätssicherung
    • Protokollierung, Informationssicherheit und Datenschutz
    • Anbindung Datenschutzcockpit (DSC)
  • Grafik - Die Phasen eines IDA Roll-out-Projekt

 

 

DSC-Meilensteinplanung 2023

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