2. IDA-Roadshow (06.09.2023)
Inkrafttreten Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Das IDNrG ist am 31. August 2023 vollständig in Kraft getreten.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes hat unmittelbare Auswirkungen für registerführende Stellen gemäß Anlage des IDNrG:
- Roll-out-Projekt: IDNr ist bis Ende 2028 als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu Personendaten zu speichern
- Datenmanagement: Eigene Basisdaten sind durch die des BZSt zu ersetzen
- Datenschutzcockpit: Übermittlung von Daten unter Verwendung der IDNr ist transparent zu machen
Umsetzung des IDNrG - Registerführende Stellen
Datenqualitätssicherung nach dem IDNrG
Gemäß § 10 Abs. 4, 5 IDNrG werden registerführende Stellen dazu verpflichtet, unverzüglich Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten beim Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten an das BVA zu melden. Darüber hinaus sollen sie an der Aufklärung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf Anfrage des BVAs mitwirken.
Das Ziel ist es, eine hohe Qualität der Basisdaten zu gewährleisten.
Als potenzielle Unrichtigkeit wird definiert:
- Diskrepanz zwischen BZSt-Daten und vorliegenden Daten mit konkretem Anhaltspunkt oder Nachweis (bspw. weichen Daten auf dem Personalausweis von den Basisdaten ab, die über das IDA-Verfahren übermittelt werden)
Der Prozess zur Meldung gleidert sich wie folgt:
- Eine RS/AöS stellte eine potenzielle Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit fest und meldet diese über das IDA-Verfahren des BVA.
- Die Meldung auf potenzielle Unrichtigkeit wird durch das BVA einer Vor- und Plausibilitätsprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen unterzogen. Sofern die Meldung durch das BVA plausibilisiert wurde, wird die Meldung an das BZSt weitergeleitet. Das BVA kann zur Prüfung einer Meldung weitere Behörden an der Aufklärung beteiligen.
- Nachdem die potenzielle Unrichtigkeit durch das BZSt bzw. die datenpflegende Stelle angepasst oder abgelehnt wurde, sendet das BZSt eine Antwort an das BVA, welche den finalen Bearbeitungsstand der Meldung aufzeigt.
- Das BVA leitet den finalen Bearbeitungsstand als Ergebnis auf die Meldung einer potenziellen Unrichtigkeit an die RS/AöS weiter. Danach wird die Meldung einer potenziellen Unrichtigkeit vom BVA protokolliert und veraktet.
Vorgehensmodell für ein IDA Roll-out-Projekt
DSC-Meilensteinplanung 2023
